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26.07.2016, 07:31 Uhr

Fahrlehrer mischt sich in Erziehung ein

Ich bin 17 Jahre alt und mache gerade meinen Führerschein für Klasse B. Mein Fahrlehrer will sich die ganze Zeit in meine Erziehung einmischen, da er findet, dass ich verzogen bin, aber darf er das überhaupt? Okay, ich gebs ja zu, dass ich vielleicht ein bisschen verzogen bin, aber so bin ich nun mal aufgewachsen. Wenn ich z.B. das Radio anfasse und er sagt "Finger weg!!", und ich mach trotzdem weiter, dann hat er mir auch schon mal leicht auf die Finger gehauen, er hat sich zwar dann gleich entschuldigt und gesagt dass er das nicht wollte, da es aus Reflex war, aber ich bin trotzdem erschrocken. Er sagt, dass ich ihm zu "frech" bin und immer nur das mache, was ich will, aber es ist halt auch schwierig für mich, mich umzugewöhnen, wenn ich sonst immer bekommen habe, was ich wollte und jetzt soll ich auf ein mal auf jemanden hören, der viel strenger ist und mir nicht alles durchgehen lässt. Er meinte, dass bei ihm andere Regeln gelten, als bei mir zuhause und dass er keine Diskussionen akzeptiert und dass er sich auch mal mit meinen Eltern unterhalten will.
Im Großen und Ganzen ist er aber eigentlich immer sehr lieb und will mir zeigen, dass er es nur gut mit mir meint, aber es ist halt schwierig für mich, mein Verhalten zu ändern...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
26.07.2016, 12:49 Uhr

zu: Fahrlehrer mischt sich in Erziehung ein

Wenn Du (gesetzte) Grenzen überschreitest, musst Du eben mit den jeweiligen Konsequenzen leben. Das ist im Leben so.
Sollte es bei Dir bisher (auch in der Schule) anders gewesen sein, solltest Du mal in Dich gehen, wie Du weiter leben möchtest.
Mit diesem (kindischen) Verhalten wirst Du (auch in Zukunft) nur Probleme haben und Schwierigkeiten aller Art bekommen.

Und ein FahrLEHRER muss nicht "lieb" sein, sondern Dir als Respektsperson etwas beibringen.

Denk daran: Den Führerschein bekommen und behalten nur Erwachsene, die sich an Regeln halten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

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Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt