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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern paula2006
10.11.2015, 18:35 Uhr

Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Hallo zusammen,
ich verstehe nicht, was es bedeuten soll, wenn es heißt, nach einem A Verstoß in der Probezeit würde sich die Probezeit verdoppeln bzw. um 2 Jahre verlängern â EURO¦.
Ich habe die Probezeit schon fast 1 1/2 Jahre überstanden, nun eine Drogenfahrt mit Straßenverkehrsgefährdung begangen â EURO¦. Wenn ich die FE zurück bekomme, wie lange habe ich dann noch Probezeit?? 4 Jahre oder 2 1/2 Jahre ?? Un würde es helfen, die Rechtskraft eines Urteils hinauszuzögern ???

Vielen Dank für eure Hilfe !!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.11.2015, 09:45 Uhr

zu: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Dann hast du noch 2,5 Jahre. Rauszögern hilft nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
19.07.2016, 13:54 Uhr

zu: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Wozu sollte das Hinausszögern gut sein?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- am Ende des Radwegs anhält

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

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Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

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Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit