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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HEHO1995
19.06.2015, 18:08 Uhr

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mit 14 hat mir mein Vati beigebracht,wie man einen Lastzug fährt. Wir haben eine Spedition und ich habe mir mein Taschengeld aufgebessert und die Autos gewaschen und ordentlich hingestellt.
Mit 17,ich weiß nicht warum,habe ich mit einem 40 Tonner eine Spazierfahrt gemachte, von Braunschweig nach Kassel und von dort nach Hannover. In der City wurde ich gestoppt. Erst warf man mir einen Autodiebstahl vor. Stellte sich aber schnell heraus,das es unser Auto war. Mama hat mich abgeholt und mir voll eine geknallt,ihr waren die Nerven durch gegangen.
Ich landete vorm Jugendgericht und bekam vier Wochen Dauerarrest und zwei Jahre Sperre für den Erwerb der Fahrerlaubnis.
Für die LKW's muss mann 21 Jahre alt sein,Klasse CE

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24.06.2015, 08:02 Uhr

zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Hey,
1. Die Fahrerlaubnis CE kannst du bereits mit 18 erwerben und bist nur vom gewerblichen Güterverkehr bis 21 ausgeschlossen bist.

2. Was genau ist denn nun deine Frage?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden

Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Ich darf durchfahren