Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nick_Egal
21.05.2015, 17:31 Uhr

Gilt die Vorfahrtregel "rechts vor links" hier auch ?

Hallo,
gilt die Vorfahrtregel "rechts vor links" an dieser Kreuzung im Wohngebiet auch ? Meiner Meinung nach dürfte der gepflasterten Regenablauf den rechts kommenden nicht die Vorfahrt nehmen, liege ich da richtig ?

lg
Nick

Bild der Kreuzung: http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=f057fc-1
432221960.jpg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
09.01.2016, 19:01 Uhr

zu: Gilt die Vorfahrtregel "rechts vor links" hier auch ?

Wenn es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt,dann sind alle Strassen gleichberechtigt.
Ansonsten gilt hier rechts vor links.
ZUm verkehrsberuhigten Bereich bitte mal darüber nachdenken.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-109 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren