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01.01.2015, 01:05 Uhr

Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken

Liebes Forum,

da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):

Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

So früh wie möglich hochschalten

So spät wie möglich zurückschalten

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

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Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-006 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil der Radfahrer warten muss

Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen