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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
05.12.2014, 15:36 Uhr

Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

Habe gerade folgenden Satz gelesen: "Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung scheint obligatorisch, wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto ankommt. Allerdingt trügt der Schein, denn auch ein solcher Bescheid ist rechtskräftig!" (Quelle: http://zu-schnell-gefahren.de/bussgeldbescheid/)
Stimmt das wirklich? Woher wollen die denn, wenn die gar kein Foto haben tatsächlich wissen, dass ich und nicht ein anderer gefahren ist? Hoffe hier findet sich einer, der mir das erklären kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dany44
19.01.2015, 11:48 Uhr

zu: Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

hi

foto haben sie als beweismittel.
das wird nur nicht mitgeschickt weil es zu teuer und aufwendig wäre.
wenn du den Rechtsweg gehst, kommt das Beweisfoto auf den "Tisch"

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Mit einem Stau

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Straßenkreuzung und -einmündungen