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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
05.12.2014, 15:36 Uhr

Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

Habe gerade folgenden Satz gelesen: "Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung scheint obligatorisch, wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto ankommt. Allerdingt trügt der Schein, denn auch ein solcher Bescheid ist rechtskräftig!" (Quelle: http://zu-schnell-gefahren.de/bussgeldbescheid/)
Stimmt das wirklich? Woher wollen die denn, wenn die gar kein Foto haben tatsächlich wissen, dass ich und nicht ein anderer gefahren ist? Hoffe hier findet sich einer, der mir das erklären kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dany44
19.01.2015, 11:48 Uhr

zu: Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

hi

foto haben sie als beweismittel.
das wird nur nicht mitgeschickt weil es zu teuer und aufwendig wäre.
wenn du den Rechtsweg gehst, kommt das Beweisfoto auf den "Tisch"

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

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Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B

Ich muss warten

Der Pkw, der aus dem Feldweg kommt