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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claro12
30.08.2014, 14:26 Uhr

Alkohol am Steuer

Hallo aus Luxemburg. Vielleicht bin ich gar nicht richtig hier. Meine Frage ist einfach. Meine Frau wurde mit 1,2 Promille erwischt, d.h. so wurde ihr gesagt.Geschrieben wurde, der Alkoholgehalt si mit einem Dräger 7110 festgestellt worden. Nun lese ich überall, gerichtsfest sei nur der Dräger Alcotest 7110 Evidential. Leider kann keiner mir sagen, ob es dabei um denselben Apparat handelt, weder ADAC, noch ein Anwalt, noch Draeger Luxemburg, noch sonst wer.Wo finde ich eine verwertbare Antwort oder Adresse. dane für eine eventuelle Adresse und beste Grüsse.claro

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
23.10.2014, 09:41 Uhr

zu: Alkohol am Steuer

Dräger 7110 ist sehr allgemein. Man müsste rausfinden, ob die Polizei den Dräger Alcotest 7110 Standard IR / IR EC oder den Dräger Alcotest 7110 Evidential benutzt haben.
Was aber viel wichtiger ist, vor Gericht hat eigentlich nur der Blutalkoholwert Relevanz, da die Atemalkoholtests viel zu ungenau sind.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Einfach durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle

Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport

Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil der Verkehrsfluss behindert wird