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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern LauraLottchen
09.01.2014, 13:08 Uhr

Problem mit Sonderfahrten...

Folgender Sachverhalt:
habe meine Führerscheinausbildung am 04.01.12 begonnen und war ab diesem Tage regelmäßig beim Theorieunterricht (am 02.02.12 war ich damit durch). Kurz darauf hatte ich dann auch die Theorieprüfung erfolgreich bestanden.
Meine erste Sonderfahrt hatte ich am 08.03.12.
Jetzt kommt mein eigentliches Problem: im Januar 2013 hatte ich 2 praktische Prüfungen, die ich beide versemmelt habe.
Danach war ich entmutigt und habe eine längere Pause gemacht und im Dezember 2013 die 3. Praktische gemacht, wo ich wieder durchgefallen bin.
In der Zwischenzeit musste ich die Theorieprüfung nochmal machen, weil die abgelaufen war (Ende September 2013).
Jetzt habe ich momentan sehr viel mit der Uni zu tun und auch nicht das nötige Kleingeld, um mich zur 4. Prüfung anzumelden, auch wenn ich es eigentlich müsste, da, wenn das mit den 2 Jahren Gültigkeit richtig verstanden habe, die Sonderfahrten ja im März diesen Jahres verfallen würden... Und die Theoriestunden sind ja auch nur 2 Jahre gültig, oder?

Heißt das, ich muss alles nochmal neu machen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Nässe kann die Wirkung von Trommelbremsen beeinträchtigen. Was ist zu tun?

Die Bremse vorsichtig trocken fahren

Die Bremse mehrfach im Stand betätigen

Bremsflüssigkeit nachfüllen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren