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25.08.2013, 07:22 Uhr

16-Jähriger will Führerschin in USA machen

Hallo zusammen,
mein Sohn ist seit ein paar Tagen für 10 Monate in den USA, und zwar im Bundesstaat Pennsylvania. Er überlegt sich, dort den Führerschein zu machen.
Vielleicht kann jemand von euch Experten die folgenden Fragen beantworten:

Mit welchen Kosten wäre in den USA bei der Erlangung des Führerscheins zu rechnen (Größenordnung)?

Wie ist das denn mit der Anerkennung in Deutschland nach seiner Rückkehr im Juni 2014? Ich habe Widersprüchliches gelesen. Kann er seinen USA-Führerschein ganz einfach in einen dauerhaften deutschen Führerschein (Klasse B) umschreiben lassen? Pennsylvania hat wohl ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland, aber ich habe auch schon gelesen, die Umschreibung gehe nicht, wenn man während des USA-Aufenthalts seinen 1. Wohnsitz in Deutschland habe. Was gibt es denn da zu beachten?

Vielen Dank im voraus für eure Bemühungen,

Tulipano

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24.09.2013, 19:43 Uhr

zu: 16-Jähriger will Führerschin in USA machen

Moin, ich war vor 15 jahren als Austauschschuler in Oklahoma und habe dort fuer 50 us dollar meinen fuehrerschein erworben mit dem ich hier ab 18 ein jahr ohne pruefung fahren durfte, anschliessend musst ich beie prüfungen ablegen um meinen unbefristeten deutsche FS zu bekommen.
Soweit ich weiss hat sich diese lage aber geandert und ist nicht mehr fuer alle staaten gueltig. Der ADAC weiss mehr, dort bekommt man den auf 1 Jahr befristeten Schein...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen