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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
26.06.2013, 08:34 Uhr

Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Hey,
diesmal hab ich eine Frage: Hab mich gestern mit einem Bekannten über die neuen Regeln zum Motorradführerschein, (praktische Prüfung um von A beschr. zu unbeschr.), die seit diesem Jahr gelten unterhalten.
Jetzt kam bei mir die Frage auf, ob ich meinen Führerschein umtauschen muss um die Klasse A unbeschr. zu bekommen, denn ich besitze die A beschr. schon ein paar Jährchen und habe eigentlich keine Lust nochmal eine Prüfung abzulegen.
Weiß da jemand bescheid?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.06.2013, 08:39 Uhr

zu: Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Du hast dein A-Kärtchen noch nach alten Bedingungen gemacht.
Entsprechend der Besitzstandsregel gilt für dich weiterhin:
Der Aufstieg von A-beschränkt zu A-offen geschieht von allein, durch Ablauf von 2 Jahren nach Beginn seiner Gültigkeit.
Eine neue Prüfung ist nicht notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
27.06.2013, 21:44 Uhr

zu: Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Dankeschön, hab ich mir auch gedacht, aber man wird dann doch etwas unsicher...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Den Mann die Straße überqueren lassen

Anhalten

Blickkontakt aufnehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?

In höheren

In niedrigeren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

In keinem Fall

Zum Überholen