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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BernieO
12.04.2013, 19:28 Uhr

Umzug ins Ausland vor der Prüfung

Hallo,
bin mitten im Motorradführerschein. Schriftliche ist bestanden. Ziehe nun ins Nicht- EU- Ausland. Kann ich ihn trotzdem hier beenden? Mit Wohnsitz Ausland darf man ja keinen in Dtl. machen. Wie ist das in meinem Fall da ich ja mit Wohnsitz in Dtl. begonnen aber Prüfung mit Wohnsitz im Ausland. Fahrschule sagt es geht nicht?!!?
hoffe es weiss wer was!
Bernie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.04.2013, 12:59 Uhr

zu: Umzug ins Ausland vor der Prüfung

Ich fürchte, dich enttäuschen zu müssen.
Der Prüfungsauftrag ging an den deutschen TÜV/DEKRA.
Die werden dir nicht hinterher reisen.

Aaaaber, wäre es für dich eine Option, im Ausland einen Zweitwohnsitz zu errichten? Den deutschen Wohnsitz also als Erstwohnsitz zu behalten und (bei guter Vorplanung möglich, WENNS mit den Fristen hinhaut) die Ausbildung und Prüfungen während eines Heimataufenthaltes zu machen?

Wann reist du ab? Ist vorher wirklich nicht möglich einen Intensivkurs bei deiner FS zu machen? Klasse A wird von Ferienfahrschulen (ohne Vorbildung der Fahrschüler) ja schon binnen einer Woche angeboten.

Nun bin ich aber kein Fachmann zum Thema.
Vielleicht versuchst du deine Frage mal hier einzustellen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx


Dort springen auch Mitarbeiter von Straßenverkehrsämtern herum, die dir sicher schnell, kompetent und kostenlos helfen werden.
Nur registrieren muss du dich, wie hier auch.

Viel Erfolg wünsche ich dir.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BernieO
13.04.2013, 13:19 Uhr

zu: Umzug ins Ausland vor der Prüfung

Danke, ich habe ja vor ihn in Deutschland zu beenden und reise dafür ja an etc. innerhalb der Frist zwischen schriftlicher und Praktischer. Nur geht das angeblich rechtlich nicht? da wohnsitz nicht mehr Dtl. Zweitwohnsitz etc. keine Option.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden