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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern martei
09.03.2013, 10:15 Uhr

Führerscheinbeschränkungen ab 2013 Kl. A:79.03

Hallo und guten Morgen!

Vielleicht kann mir jemand von euch erklären, was die Einschränkungen 79.03, 79.04 bei den Klassen A1 und A in meinem Führerschein bedeuten? Ausgestellt am 28.02.2013, ich habe keine Kl. A gemacht.

Schon einmal vielen Dank!

Martei

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11.03.2013, 07:29 Uhr

zu: Führerscheinbeschränkungen ab 2013 Kl. A:79.03

Die Ziffern zeigen dir, welche Fahrzeugarten (neben denen von Mofa und der Klasse M) sonst noch für dich in der Klasse B enthalten sind

79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

Quelle: http://www.code-knacker.de/fuehrerschein.htm

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11.03.2013, 09:12 Uhr

zu: Führerscheinbeschränkungen ab 2013 Kl. A:79.03

Hallo Peg,

herzlichen Dank für die umfassende Antwort.


Martei

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Beide Pkw

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren

Nach zwei Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden