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29.01.2013, 18:13 Uhr

Klasse A mit Schlüsselzahl 80, ist A2 eingeschlossen?

Eine interessante Frage für Fahrerlaubnis-Spezialisten!

Eine 21 Jahre junge Person möchte gerne ein dreirädriges Kfz (Trike) mit mehr als 15 KW fahren.

Hierzu muß diese Person die Fahrerlaubnis Klasse A beantragen, macht die komplette vorgeschriebene Ausbildung der Klasse A und anschliessend die entsprechenden Fahrerlaubnisprüfungen (Theorie und Praxis).

Nach bestandener Prüfung wird im EU-Kartenführerschein in der Zeile A unter Spalte 12 die Schlüsselzahl 80 eingetragen.

Die besagt:
"Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben"


Es stellt sich die Frage;....
darf diese Person nun Krafträder der Klasse A 2 führen?


Ich bin der Meinung "Ja",
denn es wurde eine komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse A durchgeführt/abgelegt.
Das Mindestalter (18 für A 2) ist mit 21 Jahren auch erreicht und letztlich sind die Klassen AM, A 1 und A 2 gemäß § 6 FeV Abs.3 Satz 1 in der Klasse A eingeschlossen.

Somit wüßte ich nicht, das irgendetwas dagegen sprechen sollte. Als Argumentation führe ich den § 6 FeV Abs.3 an.

Eure Meinung dazu?
Bitte nennt auch die rechtliche Grundlage, egal ob Pro oder Kontra.

Vielen Dank und
kollegiale Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
30.01.2013, 08:02 Uhr

zu: Klasse A mit Schlüsselzahl 80, ist A2 eingeschlossen?

Ist es Zufall, dass erst einen Tag vor deiner Frage hier,
im Nachbarforum die gleiche Fragestellung gepostet wurde? ;o)
Siehe: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=102371&view=findpost&p=1057404216


Auf Grund der beruflichen Qualifikation des/der Antwortenden würde ich von der Richtigkeit der dort eingegangenen Antworten ausgehen.

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