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 aaalexxx
10.01.2013, 19:42 Uhr
Großes Problem :(
Ich habe heute Post bekommen..
Darin steht dass ich in einer 10er Zone mit Abzug der 3 km/h Toleranz 29km/h
Zu schnell gefahren bin..
Und jeder sagt was anderes..
Die einen mein Schein ist ganz Wege
Der andere sagt dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert (bin 19 und eig noch für 10 Monate in da Probezeit)
Und ich muss ein Aufbauseminar machen.
Und der dritte sagt dass ich nur Zahlen muss!
Ich Denk dass er weg ist, aber kenn mich da nicht so aus!
Bitte helft mir :(
 aaalexxx
10.01.2013, 19:45 Uhr
zu: Großes Problem :(
& noch jemand sagt dass der für nen Monat weg is aber ich den Monat aussuchen kann..
Helft mir bitte :(
 Peg 
11.01.2013, 08:31 Uhr
zu: Großes Problem :(
Du wirst die übliche Strafe -also die,die auch ein "alter Hase" bekäme- erhalten.
Das sind eine Strafe von 100 Euro (zzgl.23,50€ für die Bearbeitung) und 3 Flenspunkte, WENN du niemanden gefährdet oder jemanden/etwas geschädigt hast.
Unter Umständen kann sich das Bußgeld erhöhen, wenn eine zeitliche Nähe zum ersten Verstoß besteht.
Die Probezeit wird grundsätzlich nur einmal verlängert, was bei dir ja schon geschehen ist.
Trudeln in der Restprobezeit weitere Verstöße (jeweils ein A-,oder zwei B-Verstöße) ein, werden andere Maßnahmen ergriffen.
Welche das sind und in welcher Reihenfolge sie ergehen,kannst du dieser Grafik entnehmen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&am
p;showtopic=3063&view=findpost&p=24177
In deinem Fall bekommst du also eine "Einladung" zu einem verkehrspsychologischen Beratungskurs.
Dieser ist natürlich kostenpflichtig, reduziert aber -bei Teilnahme- deine Punktezahl.
Ob du an ihm teilnimmst, bleibt dir überlassen.
Verkehrssünden, die du bis zum Kursende (bzw. vor Ablauf der Frist dafür) begehst,werden probezeitlich unberührt. Knöllchen dafür gäbe es natürlich trotzdem.
 Peg 
11.01.2013, 08:43 Uhr
zu: Großes Problem :(
Sorry, Korrektur:
Beim nochmaligen Lesen habe ich erkannt, dass das dein erster Probezeitverstoß ist. *schäm*
Somit bleibt es zwar bei den 100,00 und 23,50 Euro und den 3 Punkten,
aber wer das
»Der andere sagt dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert (bin 19 und eig noch für 10 Monate in da Probezeit)
Und ich muss ein Aufbauseminar machen.« sagte, hat Recht.
Nur, dass bei dir eben Probezeitmaßnahme und Knöllchen anfallen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten
Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind
Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
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