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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fidi
06.11.2012, 20:40 Uhr

Marokkanischer Führerschein in Spanien umgeschrieben

Hallo,

eine Freundin von mir hat die doppelte Staatsbürgerschaft, marokkanisch und deutsch. Sie ist Künstlerin, lebt in Deutschland und arbeitet oft in Spanien, Wohnsitz ist aber hier.

In Spanien kann sie ihren marokkanischen Führerschein in einen spanischen umtauschen. Frage: gilt dieser dann auch in Deutschland?
Reicht es eine Residenz in Spanien zu haben (kann sie, denn sie ist oft mehrere Monate da) oder muss sie sich zusätzlich in Deutschland abmelden (wäre blöd für sie, weil ihr Mann hier lebt)? Das ist diese 185 Tage- Regelung, bei der sie nicht versteht, ob sie dann komplett in DE abgemeldet sein muss oder ob es reicht, die Residenz in Spanien nachzuweisen.

Den marokkanischen Führerschein hat sie schon sehr lange, seit 2001. Wird das beim Umtausch in den Spanischen vermerkt, oder bekommt der einfach ein neues Ausstellungsdatum und fertig?

Danke im Voraus.
Fidi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden