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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pakko84
02.10.2012, 17:26 Uhr

Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage hinsichtlich Baustellen, durch welche eine zweispurige Fahrbahn einspurig wird. Mir ist klar, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass sich die Autofahrer erst kurz vor der Baustelle einfädeln sollen. Aber ist es auch vorgesehen auch aktiv von der weitergehenden Spur auf die "Baustellenspur" zu wechseln, wenn diese kaum genutzt wird?

Hintergrund: Bei uns gibt es eine Baustelle und nahezu keiner nutzt die nicht weitergehende Spur. Stattdessen bildet sich auf der weiterführenden Spur ein unendlicher Stau. Darf und soll ich nun wenn ich von der "Baustellenspur" komme und sehe, dass die andere Spur nicht genutzt wird, auf diese wechseln und bis zur Baustelle und am Stau vorbeifahren?

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02.10.2012, 17:33 Uhr

zu: Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Wer überholt, der darf den Überholten nicht behindern. Da das in so einer Situation unvermeidbarr ist, ist m.E. auch das Überholen verboten. Durch unnötige Spurwechsel wird der Verkehrsfluss zudem gebremst und es stauen sich dadurch noch mehr Fahrzeuge.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Nötigenfalls herunterschalten

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis