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27.05.2012, 10:20 Uhr

Darf ich so fahren oder nicht

Ich bin 16 Jahr alt und habe vor einem halbe Jahr den T Führerschein gemacht und vor 4 Wochen habe ich mir den linken Daumen Gebrochen darf ich jetzt nach dem gesetzt noch Eine Landwirtschaftliche Zugmaschine fahre?
oder darf ich nicht

Wie sieht es aus gibt es eine sondergenemigung in der Landwirtschaft?

kann die hand voll bewegen nur der daumen ist in gips

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.05.2012, 14:58 Uhr

zu: Darf ich so fahren oder nicht

Nach einem Motorradsturz zierte auch meinen linken Daumen ein Gips.
Um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, fragte ich einen Polizisten um Rat.
Der sagte mir: "Solange du in der Lage bist, das Fahrzeug sicher zu führen/lenken, darfst du auch fahren. Dass das so ist, lässt du dir am besten durch den Arzt bescheinigen. Dann gibt es auch kein Bußgeld."
"Allerdings", so sagte er weiter, "solltest du dich hüten in einen Unfall verwickelt zu werden - auch schuldlos. Denn dein Problem würde damit anfangen, der zahlungsunwilligen, gegnerischen (oder eigenen!) Versicherung zu beweisen, dass du den Unfall auch mit gesundem Daumen nicht hättest verhindern können."

Alles in allem also eine Frage, die man nicht einfach mit "ja" oder "nein" beantworten kann.
Für mich entschied ich (nach einer Unterhaltung mit dem Doc):
Auto fahren ja. Das Biken musste warten, bis der Gips ab war.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit