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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diptheripper
18.05.2012, 10:43 Uhr

zulässiger Tschechischer Autoführerschein ,darf ich dann in Deutschland roller 5

hallo

ich habe einen zulässigen tschechischen Autoführerschein ,darf ich dann in Deutschland Roller a 50ccm fahren? Auf meine Führerscheinkarte aus der CZ sind hinten nur das Datum hinter dem Auto(B) und den großen Hänger (BE) eingetragen.

darf ich dann mit der B Fahrerlaubnis auch bis 50ccm in Deutschland fahren?

Danke im voraus für Antworten

mit freundlichen Grüßen Kris

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18.05.2012, 11:19 Uhr

zu: zulässiger Tschechischer Autoführerschein ,darf ich dann in Deutschland roller 5

Die Führerscheinklasse B beinhaltet auch die der Klasse M.
Folglich darfst du Kleinkrafträder bis 50ccm und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h fahren.

Bezüglich der Geschwindigkeit werden dir unter Umständen noch ein paar km/h mehr erlaubt:
Bis 50 km/h darf dein Kleinkraftrad fahren, wenn es bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen ist, ODER
wenn es sich bei deinem Fahrzeug um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, handelt und es bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

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