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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Basti95
11.12.2011, 14:04 Uhr

Fahren ohne fahrerlaubnis, Vorfahrt missachtet

Hallo, ich bin letztens mit einem Traktor unterwegs gewesen. Ich habe den Führerschein der Klasse L und der Traktor wurde kürzlich erst gedrosselt auf 32kmh womit ich diesen dann fahren dürfte (?). An einer unübersichtlichen Kreuzung bin ich langsam angefahren und plötzlich kam ein Auto recht schnell..ich konnte noch bremsen und es ist nichts passiert. Jetzt hat die polizei angerufen und meinte ich wäre ohne fahrerlaubnis gefahren und hätte jemandem die Vorfahrt genommen. Der Traktor gehört dem Opa eines Freundes. Ich bin 16 Jahre alt und noch in der Probezeit. Wisst ihr was für Folgen auf mich zukommen? Nachschulung, Führerscheinsperre etc.?
Danke im Vorraus.

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11.12.2011, 15:46 Uhr

zu: Fahren ohne fahrerlaubnis, Vorfahrt missachtet

Es hat jemand bei der Polizei angerufen der mich wahrscheinlich kannte und hat dort gesagt ich sei der Fahrer gewesen. Okay mal angenommen das mit der Drosselung wäre nicht zulässig mache ich mich ja mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Ich habe im April den Führerschein A1 und L gemacht und hab seitdem meine Probezeit.

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11.12.2011, 20:08 Uhr

zu: Fahren ohne fahrerlaubnis, Vorfahrt missachtet

okay danke für deine Antwort. Ich melde mich sobald ich ein "Urteil"bekommen habe :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich