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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Motorradjunkie87
22.08.2011, 22:14 Uhr

Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Guten Tag zusammen,

ich bin Deutscher Staatsbürger, Wohnhaft in Niedernhausen (Hessen).

Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Mein Nebenwohnsitz ist hier in Österreich.

Derzeit mache ich hier meinen Motorradführerschein. Ich bin 23 Jahre alt.
Nach bestandener Prüfung darf ich jede Maschine fahren.

Darf ich denn dann auch in Deutschland offen fahren?

Ich weiss, in Deutschland fährt man 2 Jahre beschränkt. Ab 25 darf man offen fahren.

Ich hab in vielen Gesetzen und Straßenverkehrsordnungen gelesen, aber aus denen werde ich nicht schlau..... Bin ich zu dumm??? Keine Ahnung.....

Vllt. könnt ihr mir helfen?

Wäre echt nett....

Gruß Motorradjunkie87

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.08.2011, 23:54 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Wohnst Du denn mindestens 185 Tage in Österreich? Ansonsten dürftest Du keine österreichische FE erwerben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
25.08.2011, 11:39 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

"Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich."

Die 185 Tage sollten demnach kein Problem sein, die Frage ist ob das mit dem Nebenwohnsitz funktioniert.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Lkw wird anhalten

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren