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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hexe
17.08.2011, 16:50 Uhr

Vorfahrt Fußgänger ?

Ich komme aus einer Vorfahrtgewährenden Straße als Linksabbieger,der Fußgänger steht mir halblinks gegenüber und möchte die Straße überqueren es gibt keinen gekennzeichneten Fußweg.
Die Frage:Muß ich dem Fußgänger Vorfahrt gewähren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
17.08.2011, 18:31 Uhr

zu: Vorfahrt Fußgänger ?

Ja, musst du. Dazu ein Zitat von verkehrslexikon.de:

Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.

Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
17.08.2011, 18:33 Uhr

zu: Vorfahrt Fußgänger ?

Noch ein kleiner Nachtrag:
Vielleicht warst du der Ansicht, du hättest aufgrund der Vorfahrtslage auch Vorrecht, da du von VorFAHRT gesprochen hast. Ein FUßgänger hat mit Vorfahrt aber nichts zu tun, er wird gesondert betrachtet.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bremsanlage

- Bereifung

- Fahrbahnoberfläche

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird