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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tosto
19.07.2011, 18:11 Uhr

Gültigkeit Erste Hilfe

Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar habe ich vor ca. 2,5 Jahren Klasse B gemacht, jetzt möchte ich Klasse A machen und wüsste gern ob ich den ´Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort´Kurs noch einmal machen muss? Das würde ich wenn dann genau wie den Sehtest gern vor der Anmeldung erledigen, damit der Antrag sofort bearbeitet werden kann.
Gruß
Tosto

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19.07.2011, 18:18 Uhr

zu: Gültigkeit Erste Hilfe

Den Sehtest vor der Anmeldung zu absolvieren, ist eine seeehr gute Idee!
Eine neue Bescheinigung für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort benötigst du nicht. Die Bescheinigung hat (leider!) lebenslange Gültigkeit.
Und dass du den Kurs irgendwann mal gemacht hast, wird schon durch deinen Besitz der Klasse B bewiesen.

In diesem Sinne:
Viel Spaß, beim Erlernen der wohl zweitschönsten Sache der Welt. ;o)

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20.07.2011, 10:25 Uhr

zu: Gültigkeit Erste Hilfe

Besten Dank!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen