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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rina.h
19.01.2011, 22:29 Uhr

Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt

Hallo ihr Lieben,
auch ich mache gerade meinen Führerschein, einiges hat man ja schon gelesen - was mich irritierte und ich euch nun frage:
Meine erste Fahrstunde wurde als Sonderfahrt vermerkt, nichts mit Übungsstunde zuvor etc. Logisch für mich ist es, wie es hier beschrieben steht: Erst Üben - dann in gesonderten Fahrten sich beiweisen.
Kann mir rechtlich ein Problem entstehen, wenn ich sofort bzw. nur die Sonderfahrten mache?

Also kleiner Hinweis - ich bin schon das ein oder andere mal gefahren, anfahren, einparken etc. ist für mich kein Problem.

Es wäre also schön, wenn mich wer informieren könnte, über die rechtliche Lage - ob mir etwas neg. entstehen könnte, ohne Übungsstunden "fahren gelernt" zu haben.

Merci,
Rina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
20.01.2011, 20:15 Uhr

zu: Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt

Nein es gilt dass der Fahrlehrer Sonderfahrten mit dir macht sobald er dich dafür geeignet hält.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Vorfahrtstraße

Ein Zonenhaltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B

Der blaue Lkw darf zuerst abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten