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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rina.h
19.01.2011, 22:29 Uhr

Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt

Hallo ihr Lieben,
auch ich mache gerade meinen Führerschein, einiges hat man ja schon gelesen - was mich irritierte und ich euch nun frage:
Meine erste Fahrstunde wurde als Sonderfahrt vermerkt, nichts mit Übungsstunde zuvor etc. Logisch für mich ist es, wie es hier beschrieben steht: Erst Üben - dann in gesonderten Fahrten sich beiweisen.
Kann mir rechtlich ein Problem entstehen, wenn ich sofort bzw. nur die Sonderfahrten mache?

Also kleiner Hinweis - ich bin schon das ein oder andere mal gefahren, anfahren, einparken etc. ist für mich kein Problem.

Es wäre also schön, wenn mich wer informieren könnte, über die rechtliche Lage - ob mir etwas neg. entstehen könnte, ohne Übungsstunden "fahren gelernt" zu haben.

Merci,
Rina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
20.01.2011, 20:15 Uhr

zu: Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt

Nein es gilt dass der Fahrlehrer Sonderfahrten mit dir macht sobald er dich dafür geeignet hält.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

- eine scharfe Rechtskurve

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren