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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sue_from_wales
02.08.2010, 20:23 Uhr

Muss ich meinen englischen führerschein umschreiben lassen?

Hallo, bin neu hier. Ich lebe seit 14 Jahren in Deutschland mit meinem deutschen Ehemann. Nun meine Frage. Muss ich meinen englischen Führerschein umschreiben lassen, oder kann ich mit dem einfach weiter fahren? Hoffe jemand kann mir diese Frage beantworten. Gruß, Sue

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.08.2010, 07:38 Uhr

zu: Muss ich meinen englischen führerschein umschreiben lassen?

ihr habt auf eurer insel zwar keinen euro (freut euch), auch messt ihr in meilen (tragen bei uns nur die katzen als stiefel), trotzdem gehört ihr zur eu und damit ist dein führerschein hier voll gültig, auch wenn du ihn nicht umschreiben läßt.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alexander224
04.08.2010, 21:59 Uhr

zu: Muss ich meinen englischen führerschein umschreiben lassen?

Von einem deutschen Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen in Frankreich
wohnhaft und dort auch gemeldet ist, habe ich gerade heute eine andere
Auskunft erhalten:
Seine Ehefrau und er mussten den deutschen Führerschein in Frankreich umschreiben lassen !

Ich würde Dir empfehlen, mal ganz einfach das für Deinen Wohnsitz zuständige Strassenverkehrsamt zu fragen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.08.2010, 22:06 Uhr

zu: Muss ich meinen englischen führerschein umschreiben lassen?

Dann hat Frankreich die entsprechende EU- Richtlinie noch nicht umgesetzt.
Führerscheine aus dem EU- Ausland sind in Deutschland voll gültig und müssen nicht umgeschrieben werden.
Kann man nachlesen in § 28 Abs. 1 FeV.

mfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad mit Beiwagen

Pkw

Motorrad ohne Beiwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

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