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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern simwei
27.05.2010, 10:47 Uhr

Zeugenaussage

Hallo,

ich habe mein Fahrzeug jemanden ausgeliehen. Jetzt ist aber noch jemand anderes mit dem Fahrzeug gefahren (nicht der, dem ich mein Fahrzeug ausgeliehen habe) und ist geblitzt worden.
Die Polizei möchte von mir wissen, wer der Mann auf dem Foto ist und sagte ich müsse der Wahrheit gemäß aussagen.
Kann die Polizei von mir erwarten, dass ich aufgrund des Fotos jemanden beschuldige? Sagen wir mal ich könnte vermuten wer es war, muss ich das der Polizei sagen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
27.05.2010, 11:20 Uhr

zu: Zeugenaussage

Als Zeuge bist Du zur Wahrheit quasi verpflichtet. Falschaussagen können bestraft werden. DU beschuldigst ja niemanden. Das macht die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Als Zeuge bist Du eben der Zweck zur Wahrheitsfindung. Allerdings muss und darf ein Zeuge keine Mutmaßungen anstellen. Aber Du bist verpflichtet zu erklären, wem Du zu diesem Zeitpunkt Dein Fahrzeug geliehen hast. Dann wird sich die Ordnungsbehörde an denjenigen zur Befragung wenden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.05.2010, 22:47 Uhr

zu: Zeugenaussage

Andere Möglichkeit:
Dir wird ein Fahrtenbuch auferlegt.
Das bedeutet, dass über jeden Kilometer Buch geführt werden muss.
Außer, dass das eine sehr lästiges und aufwändiges Prozedur ist, kostet dich diese "Gedächtnisstütze" auch noch (in der Regel) um die 80 Euro.
Ich würde mir das seeehr genau überlegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.05.2010, 23:01 Uhr

zu: Zeugenaussage

»Als Zeuge bist Du zur Wahrheit quasi verpflichtet.
( ... )
Aber Du bist verpflichtet zu erklären, wem Du zu diesem Zeitpunkt Dein Fahrzeug geliehen hast.«


Als Zeuge muss er nur gegenüber einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft wahrheitsgemäß aussagen. Gegenüber der Polizei muss er gar nichts aussagen.

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Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

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