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Das FAHRTIPPS-Forum
 _Becky87_
27.04.2010, 14:30 Uhr
Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme
So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.
Um antworten wäre ich echt dankbar.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte
Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben
Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte
Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?
Wo rechts das Parken verboten ist
Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind
In Einbahnstraßen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf das Ende einer Zone mit einer
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
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