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 unzbtv
17.02.2010, 23:42 Uhr
Auto angefahren! (leider nicht sofort mitbekommen)
Hallo,
vorhin hab ich wohl beim ausparken ein Auto leicht angefahren. Ich hab es erst gemerkt als ich außen Supermarkt raus bin und an meiner (Plastik)-Stoßstange vorne Spuren sah welche ich vor 2 Tagen noch nicht hatte(zu 70% sicher)
Es ist an paar kleinen Stellen ein bisschen Lack ab, sehen fuer mich jetzt auch nicht aus wie Kratzer und hab auch KEINE andere Farbe an den Stellen.
Als ich dann wieder zurück war, war das Auto schon weg. Ich weiß jetzt auch nichtmal genau was es für eine Farbe hatte dunkelblau,gruen,...oder schwarz.
Also hab ich, wenn der Schaden wirklich vom ausparken kam und am anderen Fahrzeug auch Spuren sind, Fahrerflucht begangen?
Wenn ich mich 24 Stunden danach noch bei der Polizei melde(morgen nach der Arbeit) wird es nicht so schlimm eingestuft oder?
Danke schonmal für die Antworten

 carhol
18.02.2010, 10:16 Uhr
zu: Auto angefahren! (leider nicht sofort mitbekommen)
hast du kein telefon?
die polizei hat eins.
mfg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
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