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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trinidat
14.01.2010, 19:12 Uhr

Umschreiben des Führerscheins

Habe gehört, dass es ab diesem Jahr nicht mehr möglich sein soll einen jetzte erworbenen Bundeswehrführerschein CE umschreiben lassen zu können.

Kann mir jemand dazu genaueres sagen oder , wenn es doch noch möglich sein sollte was ich dafür alles brauch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.01.2010, 22:53 Uhr

zu: Umschreiben des Führerscheins

das gerücht gibt es schon seit schaffung der bundeswehr (1955), vorher gab es das gleiche gerücht bei der REICHSWEHR (ab 1921) und ab 1938 bei der WEHRMACHT.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereitschaft

Höchste Aufmerksamkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden