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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.11.2009, 10:21 Uhr

zu: Führerschein verloren

Bußgeldkatalog
168a = 10 €

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
28.12.2009, 14:27 Uhr

zu: Führerschein verloren

also ganz ehrlich,

wenn ich 2 Jahre lang meinen Führerschein verloren habe, dann erwähne ich das nicht bei der Stadt, sondern ich sag einfach hab ihn heut verloren und gut is.

Wenn ich von der Polizei angehalten werde, dann erwähne ich das ich ihn einfach vergessen habe zuhause und zahle halt 10 euro strafe und gut is.

Warum sollte ich bitte Fußgänger sein ,blos weil ich Führerschein verloren habe? ich hab ihn gemacht , fertig .

Ok aber hättest aber schon damals gleich beantragen sollen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn