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 steinboeckin
11.10.2009, 15:12 Uhr
euro parking collection plc
Hallo und Guten Tag zusammen,
Ende August wurde mein Auto in Norwegen falsch geparkt. Das Knöllchen über € 30,- hat der Fahrer bezahlt; SAGT ER. (Falls nicht, hat sich meine Frage erledigt; ich werde das natürlich nachholen.)
Vorgestern kommt ein Schreiben aus UK (Inkassobüro?) www.epcplc.com
Die â EUROžOslo kommune Kemnerkontoretâ EUROœ schreibt, ich soll an o.g. Adresse € 90,- bezahlen
â EUROžâ EURO¦Bezeichnung des Verstoßes
(64) Parken oder Halten in einer eingeschränkten Zoneâ EURO¦
â EURO¦Zahlung fällig amâ EURO¦â EUROœ
und
â EUROžâ EURO¦ die obigen Informationen stammen aus externen Quellen. Falls Ihrer Meinung nach ein Irrtum vorliegt, bitten wir sie höflich, gemäß den Anweisungen auf der Rückseite einen Einspruch zu erhebenâ EURO¦â EUROœ
Auf der Rückseite steht:
â EUROžâ EURO¦Einspruchâ EURO¦ onlineâ EURO¦ Anschließend wird ihr Fall durch EPC vorübergehend eingestelltâ EURO¦wenn nötig an die ausstellende Organisation weitergeleitetâ EURO¦â EUROœ
Nun meine Frage(n):
Ich will am WE nach Oslo reisen. Weiss jemand von euch, was mir passiert?
Kennt von jemand von euch diese epcplc.com?
Kann es sein, dass das Knöllchen tatsächlich bezahlt wurde, aber die â EUROžMühlen des Verwaltungsapparatesâ EUROœ zeitgleich/ trotzdem Gang gesetzt wurden? Es steht NICHTS von â EUROžFalls sie schon bezahlt haben sollten, betrachten sie dieses Schreiben als gegenstandlosâ EUROœ, oder so in der Art.
Gruß von
Steinböckin

 steinboeckin
31.10.2009, 06:24 Uhr
nur zur Info...
... bevor der Bus weg ist. ;-)
Habe endlich Post. Oslo schreibt:
"... Vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich des oben genannten Falles.
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Oslo Kommune, Kemnerkontoret die Zahlung für die obige Fallnummer erhalten hat.
Der Fall ist nun als bezahlt abgeschlossen. Zu Ihrer Information, der Fall wurde weiterverfolgt, weil der Verwendungszweck nicht richtig angegeben war.
Mit freundlichen Grüßen
Euro Parking Collection plc..."
Na dann; Gute Weiterfahrt!
Gruß von
steinböckin
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt
Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind
Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage
Durch zu hohe Geschwindigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Einfach durchfahren
Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
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