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22.09.2009, 14:58 Uhr

Verbotszeichen, Gebotszeichen

Hallo,
meine Diskussion wäre folgende.
Hebt ein Gebotszeichen ein Verbotszeichen auf?
Auf der Autobahn wird auf der rechten Seite 80zig als Verbotszeichen ausgeschildert, und 100m weiter auf der linken Seite steht ein blaues mit 130km/h als Gebotszeichen. Oder haben nach Beräumung der Baustelle, einfach nur vergessen die 80zig abzubauen?
Ok, die Zeit läuft.
Gruß Mic

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2009, 15:39 Uhr

zu: Verbotszeichen, Gebotszeichen

Das blaue Schild (Richtgeschwindigkeit) ist kein Gebotszeichen, sondern ein Richtzeichen. Das würde nach der Systematik der StVO ein Streckenverbot nicht aufheben.

Allerdings hätte man dann eine widersprüchliche Beschilderung, weil nicht gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet und eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen werden kann. Nach der VwV-StVO dürfen beide Zeichen auch nicht gleichzeitig aufgestellt sein.

Wenn du also kein Schild übersehen hast, dann wird das 80er Schild wohl vergessen worden sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

In Moorgebieten

An Flussläufen

An Seen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden