Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elektronikmaster
22.09.2009, 14:58 Uhr

Verbotszeichen, Gebotszeichen

Hallo,
meine Diskussion wäre folgende.
Hebt ein Gebotszeichen ein Verbotszeichen auf?
Auf der Autobahn wird auf der rechten Seite 80zig als Verbotszeichen ausgeschildert, und 100m weiter auf der linken Seite steht ein blaues mit 130km/h als Gebotszeichen. Oder haben nach Beräumung der Baustelle, einfach nur vergessen die 80zig abzubauen?
Ok, die Zeit läuft.
Gruß Mic

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2009, 15:39 Uhr

zu: Verbotszeichen, Gebotszeichen

Das blaue Schild (Richtgeschwindigkeit) ist kein Gebotszeichen, sondern ein Richtzeichen. Das würde nach der Systematik der StVO ein Streckenverbot nicht aufheben.

Allerdings hätte man dann eine widersprüchliche Beschilderung, weil nicht gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet und eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen werden kann. Nach der VwV-StVO dürfen beide Zeichen auch nicht gleichzeitig aufgestellt sein.

Wenn du also kein Schild übersehen hast, dann wird das 80er Schild wohl vergessen worden sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil der Bremsweg länger wird