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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern josh33
04.09.2009, 19:00 Uhr

Thaiführerschein in Deutschland

Mir wurde vor einem Monat mein deutscher Führerschein wegen Alkohol am Steuer eingezogen.Ich besitze aber noch einen thailändischen Führerschein und habe auch einen gemeldeten Zweitwohnsitz in Thailand.Darf ich mit diesem Führerschein hier weiterfahren oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.09.2009, 21:11 Uhr

zu: Thaiführerschein in Deutschland

natürlich nicht.
fährst du doch, ist es eine straftat die u.a. auch mit einzug des fahrzeuges geandet werden kann.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.09.2009, 01:38 Uhr

zu: Thaiführerschein in Deutschland

Hallo? Ich begreife schon die Frage nicht.

Zuerst gefährdest Du hier in Deutschland durch Fahren unter Alkoholeinfluss Dein eigenes und fremder Leute Leben.

Folgerichtig entzieht man Dir

a) zur Vermeidung weiterer Gefährdung von Unbeteiligten und

b) zur Strafe für Dein Fehlverhalten

die deutsche Fahrerlaubnis.

Selbst wenn Du noch hundert andere Führerscheine aus irgendwelchen Bananenrepubliken besitzen magst:

Hier ist Deine Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr definitiv nicht mehr erwünscht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.09.2009, 23:53 Uhr

zu: Thaiführerschein in Deutschland

1) Eine ausländische Fahrerlaubnis ist nur unter gewissen Bedinungen in Deutschland gültig. (Z.B. darf kein deutscher Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbes bestanden haben und nachdem ein Wohnsitz in Deutschland begründet wird, gilt die FE nur auf 6 Monate befristet). Daher vermute ich, dass deine Thai-FE sowieso hierzulande überhaupt keine Gültigkeit mehr hat.
2) Wenn dir eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürftest du auch mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis nicht fahren und müsstest ggf. eine Nutzungserlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragen.
3) Ob du in Thailand noch fahren darfst, bestimmt sich nach dem dortigen Recht. Darauf hat der Entzug der deutschen FE aber vermutlich keinen Einfluss, solange deine Thai FE noch hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern josh33
12.09.2009, 11:02 Uhr

Danke

Echt mal ne nette Antwort.Nicht so wie die zwei Vollpfosten davor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.09.2009, 07:44 Uhr

zu: Thaiführerschein in Deutschland

ein vollpfosten zum anderen: ob te überhaupt verstanden hat was darealad geschrieben hat ?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?

Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg

Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken