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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern red-m
22.08.2009, 11:14 Uhr

Fahrstreifen

Hallo,

ich würde gern wissen, wie ein Fahrstreifen genau definiert ist, also besser gesagt, ob eine Leitlinie dazwischen unbedingt erforderlich ist.
In § 7 (1) StVO steht "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein
mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt." Das bedeutet für mich, ist die Straße breit genug für zwei Fahrstreifen in eine Richtung, so dürften diese auch als solche verwendet werden, oder täusche ich mich da?

Hintergrund: Es gibt zahlreiche Kreuzungen bei denen Fahrstreifen erst kurz vorher mit Leitlinien und Richtungspfeilen markiert sind, obwohl die Straße schon deutlich früher breit genug für mehrere Fahrsteifen ist. Darf ich mich erst mit Beginn der Markierung in den gewünschten Fahrstreifen einordnen (wegen Rechtsfahrgebot)?


Viele Grüße

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22.08.2009, 14:07 Uhr

zu: Fahrstreifen

Die Legaldefinition des Fahrstreifens hast du ja schon genannt ("der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt"). Passen also zwei mehrspurige Fahrzeuge mit ausreichendem Seitenabstand nebeneinander, dann liegen auch ohne Markierungen (Leitlinie) zwei Fahrstreifen vor.

Die freie Fahrstreifenwahl (also beispielsweise das anlassunabhängige Linksfahren) und das grundsätzlich erlaubte Rechtsüberholen gilt aber nur bei zwei markierten Fahrstreifen, also wenn Leitlinien oder eine Fahrstreifenbegrenzung vorhanden ist.

Du darfst aber auch ohne markierte Fahrstreifen schon links fahren, wenn
a) die Verkehrsdichte das rechtfertigt
b) im Bereich von Ampeln (auch dann, wenn es die Verkehrsdichte nicht rechtfertigt).

Wenn also beispielsweise Kolonnenbildung besteht, dann darfst du schon vor Beginn der Leitlinien den linken (nicht markierten) Fahrstreifen benutzen und dort auch überholen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

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