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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kreidlerfreak
18.08.2009, 15:41 Uhr

Führerschein A Direkt nicht auf Karten eingetragen, warum ?

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe gleich zu Anfang eine Frage die mich sehr beschäftigt. Im Sommer 2007 habe ich im Alter von 17 Jahren (Begleitetes Fahren) die Klasse B erworben, diese wurde Ohne Auflagen erteilt. Seit meiner Geburt habe ich eine Gehbehinderung, kann aber dennoch normal laufen, würde es ehr als ein rein optisches Problem bezeichen, das Laufen sieht halt anders aus als bei Anderen. Dennoch wollte ich da ich ein großer Motorradfan bin unbedingt die Klasse A erwerben und habe mihc dazu im Jahr 2008 einem Eignungsgutachten unterzogen, bei welchem folgende Schlüsselzahlen festgesetzt wurden:

- 44 Gegebenenfalls Einrichtung zur sicheren Bedienung von Seiten- oder Hauptständer erforderlich.
- 44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen.
-05.03 Ohne Sozius.

Unten auf dem Gutachten steht: Beschränkt auf Fahrzeuge der Klass A18 und B

Auf meinem Kartenführerschein ist nun die Klasse A1, A-beschränkt (Das obere der beiden A Felder) und M mit einem Sternchen gekennzeichnet, bei der Klasse B Steht ein Datum. Alle anderen Klassen, bis auf A Direkt sind mit einem Strich entwertet. Im Feld A Direkt (zweites Feld bei A) steht garnichts drin, auch kein Strich. Bei einem Bekannten der genauso wie ich 19 Jahre alt ist also bisher nur gedrosselt fahren darf steht bei A Direkt aber schon ein Datum drin, welches in der Zukunft liegt an dem er offen Fahren darf. Daher meine Frage haben die vergessen mir A Direkt einzutragen, es ist zwar nicht weggestrichen, aber es steht weder Datum noch Sternchen drin. Der Prüfer hatte mir damals eigentlich gesagt dass ich nach Ablauf der zweijährigen Frist offen fahren darf. Das beschäftigt mich gerade ein bisschen und um Hilfe wäre ich dankbar.

Gruß

Daniel

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19.08.2009, 11:26 Uhr

zu: Führerschein A Direkt nicht auf Karten eingetragen, warum ?

Das macht nichts, wenn kein Datum drin steht. Nach Ablauf der zwei Jahre darfst Du auch so offen fahren. Nur: für Fahrten außerhalb der EU solltest Du besser ein neues Kärtchen beantragen.

liebe Grüße
Lillie

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

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