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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern katja02
17.07.2009, 15:33 Uhr

Zu schnell und mit Handy..

...also ich wurde kürzlich mit 8 km/h zu schnell geblitzt und hab dabei telefoniert, dies wurde erkannt und in der Rechnung steht dass ich einen Punkt bekomme,
jetzt weiss ich nicht ob das einen A oder B Punkt gibt und ob ich ein Aufbauseminar machen muss,
könnte mir das vielleicht jemand beantworten ?

Danke im Vorraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 19:34 Uhr

zu: Zu schnell und mit Handy..

Das Telefonieren ist ein B-Verstoß. Außer den 40 Euro und dem einen Punkt sind also derzeit (noch) keine Probezeitmaßnahmen zu erwarten. Bei nächsten A- oder B-Verstoß ist dann ein Aufbauseminar zu absolvieren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf einen Stau

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h