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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern katja02
17.07.2009, 15:33 Uhr

Zu schnell und mit Handy..

...also ich wurde kürzlich mit 8 km/h zu schnell geblitzt und hab dabei telefoniert, dies wurde erkannt und in der Rechnung steht dass ich einen Punkt bekomme,
jetzt weiss ich nicht ob das einen A oder B Punkt gibt und ob ich ein Aufbauseminar machen muss,
könnte mir das vielleicht jemand beantworten ?

Danke im Vorraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 19:34 Uhr

zu: Zu schnell und mit Handy..

Das Telefonieren ist ein B-Verstoß. Außer den 40 Euro und dem einen Punkt sind also derzeit (noch) keine Probezeitmaßnahmen zu erwarten. Bei nächsten A- oder B-Verstoß ist dann ein Aufbauseminar zu absolvieren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen