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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern artur4ik
02.05.2009, 21:27 Uhr

D vorhanden. Aber nicht Fahrerlaubnis z. Fahrgastbeförderung

Hallo,
ich habe schon lange meinen Führerschein - so etwa 12 Jahre.
Und so war es früher üblich - so war es bei uns in Kassel, wenn man wollte -, dass man gleichzeitig die Klasse D,C,B macht.
So, jetzt wollte ich einen Busführerschein machen, mit dem ich dann Personen transportieren kann. Also schaute ich in meinen Führerschein rein und sah, dass ich die Klasse D bereits habe - waren ja früher Zahlen, aber keine Klassen. Das einzige was ich nicht habe ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Jetzt wollte ich mal fragen, ob es für mich günstiger geht. Sprich, dass ich vielleicht keine Fahrschule besuchen muss bzw. nur wenige Fahrstunden in Anspruch nehmen muss.

Ich bedanke mich bei euch.

Mit freundlichen Grüßen

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02.05.2009, 23:48 Uhr

zu: D vorhanden. Aber nicht Fahrerlaubnis z. Fahrgastbeförderung

Vor 12 Jahren - das war dann 1997.
Damals gab es im zivilen Bereich keine Klasse D. Es gab die Klasse 1,2,3,4,5. Zusätzlich zur Klasse 2 bzw. 3 gab es den gelben Schein: "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", dieser musste aber alle 3 Jahre verlängert werden.
Die Angaben des TE können also nicht richtig sein.
Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge