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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleenJenny222
09.02.2009, 15:10 Uhr

Parken mit Parkscheibe

Hallo,

Wie ist das bei einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht? Hab mal gehört das Vergessen der Parkscheibe kostet 5€, stimmt das so?
Und das überschreiten der Zeit ist gestaffelt? Kann mir das jemand genau sagen?
Wenn ich die Zeit nicht einhalten kann, dann wäre es ja so sinnvoller bzw günstiger die Parkscheibe ganz wegzulassen? DAs ergibt für mich allerdings keinen Sinn!
Und darf man wegen einer nicht vorhandenen Parkscheibe abgeschleppt werden?

Lg kleenjenny222

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
09.02.2009, 16:09 Uhr

zu: Parken mit Parkscheibe

»Und darf man wegen einer nicht vorhandenen Parkscheibe abgeschleppt werden?«

Das soll in Hamburg, Berlin, Köln und München regelmäßig passieren. Von anderen Städten weiß ich es nicht, jedenfalls ist aber damit zu rechnen.

Schau Dir mal die Nr. 63 im Bußgeldkatalog an.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Nässe kann die Wirkung von Trommelbremsen beeinträchtigen. Was ist zu tun?

Die Bremse vorsichtig trocken fahren

Die Bremse mehrfach im Stand betätigen

Bremsflüssigkeit nachfüllen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr