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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
01.01.2009, 23:33 Uhr

"Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich den obengenannten Zeichen.

Und zwar gibt es hier einige Straßen, wo "werktags von 07.00-19.00" Tempo30 und Überholverbot gilt.

Das Schild "werktags von ...." ist genau unter den beiden anderen Verkehrszeichen angebracht.
Werden diese dann beide außerhalb des Zeitraums oder an Sonn- und Feiertagen aufgehoben?

Also dürfte ich dann mit 50 einen anderen überholen?

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02.01.2009, 01:27 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

ausserhalb der genannten Zeiten: ja!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
02.01.2009, 08:35 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Ich danke Dir!

Und: Frohes neues Jahr an alle!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren