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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hunter1002
18.09.2008, 17:16 Uhr

Wagen beim einparken touchiert.

Guten Tag, ich habe beim einparken einen Wagen touchiert. Ich konnte keinen Schaden an beiden Autos feststellen. Ich brachte mein Gepäck weg, und als ich nach 5 min wieder kam war das auto das ich touchiert hatte weg.bin kurz darauf zur Polizei um den Tatbestand festzuhalten, um nicht die Fahrerflucht angekreidet zu bekommen. Gibt es eine bestimme Zeit in der sich der Inhaber des Unfallautos melden muss, da sonst der Vorfall so zu sagen"verjährt"? Wenn sich der Inhaber des Unfall autos nicht meldet, wird man dann trotzdem die Probezeit verlängern? oder muss ich noch mit Folgen rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
18.09.2008, 20:48 Uhr

zu: Wagen beim einparken touchiert.

gut, dass du bei der polizei gemeldet hast!
aber ich denke, es wird nichts kommen! da der inhaber des unfall autos nichts merkt (wenn du sagst: an beiden autos nichts zu erkennen)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Einmündungen

Fußgängerüberwege

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B / 3 Fehlerpunkte

Vor dem Motorrad will ein Pkw auf die Fahrbahn zurücksetzen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B

Dass die Bremsleuchten des Pkw erlöschen und dieser weiter zurücksetzt

Dass der Motorradfahrer plötzlich bremst

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung