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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Medley-Marco
26.07.2008, 12:46 Uhr

Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?

Zu Zweit auf dem Mofa...!!!
Nur Bußgeld ? Und wenn ja ,wie viel ?
Oder droht Anzeige ?(Straftat ?)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.07.2008, 12:43 Uhr

zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?

Je nachdem:

- Ist das "mofa" zweisitzig, indem z.B. die Mofatasche, die die Sitzbank verkürzt, entfernt wird, handelt es sich nicht mehr um ein Mofa iSd FeV. Damit liegt ggf. eine Straftat nach § 21 StVG vor.

- Wird eine zweite Person mitgenommen, ohne dass das Fahrzeug zweisitzig ist (schwer Vorstellbar, baer der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt), liegt lediglich eine Owi vor.

Ein Mofa ist m.E. ein Kleinkraftrad.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
01.08.2008, 04:18 Uhr

zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?

Du wirst es kaum glauben, aber wir haben schonmal fünf Personen auf ein Mofa gebracht. Es fuhr zwar anschließend nurnoch Schritttempo, aber es war immerhin besser als laufen. Das war allerdings auf Privatgrund. Auf die Staße wären wir so niemals gefahren :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
18.08.2008, 09:18 Uhr

zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?

Kostet nur 10 €, falls man erwischt wird, das ist einfach zu wenig  

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen