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25.06.2008, 22:25 Uhr

Falsch geschaltete Ampel

Hallo,

mir ist heute folgendes passiert: ich habe eine Kreuzung passiert, bei der die entsprechende Ampel ausgeschaltet war, dabei befand ich mich auf der Vorfahrtstrasse. Plötzlich kam von rechts ein Roller und ist beinahe in mich reingerauscht. Seine Ampel zeigte grün.

Meine Frage: Wer ist bei einer solchen offensichtlichen Fehlschaltung der Ampel schuld? Könnte theoretisch die Stadt haftbar gemacht werden?

Wir beide waren mit ordnungsgemäßer Geschwindigkeit unterwegs....

Gruss,

zink

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26.06.2008, 10:10 Uhr

zu: Falsch geschaltete Ampel

Hallo Kahleberger,

danke für die Antwort.

Naja, zum Glück ist ja nichts passiert...

Aber nach dem Beinaheunfall haben sich ich und der Rollerfahrer natürlich überzeugt, dass meine Ampel ausgeschaltet war und seine geschaltet (wie man sich vorstellen kann, hat jeder direkt nach dem Vorfall sofort dem anderen die Schuld in die Schuhe geschoben- wäre wohl auch ein böser Crash geworden- Motorrad vs. Roller.... )

Dafür, dass die Ampel des Ampel des Rollerfahrers auch tatsächlich auf grün stand, hatte er auch einen hinter fahrenden Autofahrer als Zeugen.

Der Rollerfahrer hat die fehlerhafte Ampel dann gemeldet, zwei Stunden später war sie dann richtig geschaltet (eine weiterhin Aus, die andere mit Gelb blinkendem "Vorfahrt beachten)


Gruss,

zink

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur zum Überholen überqueren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112