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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Scofield
12.06.2008, 15:12 Uhr

Probezeit

Hallo! Ich wurde letztes Jahr im Dezember auf einer Autobahn mit 136 km/h geblitzt! Erlaubt waren 100! Dann kam im Januar von Thüringen (ich komme aus Sachsen) der Zeugenfragebogen, da das Auto auf meine Freundin zugelassen ist. Darauf haben wir gar nicht reagiert, war ja auch noch keine Zahlungsaufforderung dabei. Allerdings war ich in dieser Zeit noch in der Probezeit! Seit April habe ich die 2 Jahre hinter mich gebracht!

Wenn die da jetzt kommen würden, von wegen sie haben Bilder abgeglich und mich identifiziert, dürften die mir dann ein Aufbauseminar verhängen, obwohl ich schon aus der Probezeit raus bin? Oder bekomm ich dann nur die Punkte und das Bußgeld?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

LG. Scofield

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12.06.2008, 17:26 Uhr

zu: Probezeit

Ein Zeugenbefragungsbogen kam, weil die Halterin als Fahrerin ausgeschlossen wurde.
Dann ist es ja logisch, dass keine Zahlungsaufforderung kam, denn bezahlen kann ja nur der Täter und nicht irgendjemand, der es nachweislich nicht war.
Wegen der nichtbeantwortung des ZBB könnte theoretisch Deiner Freundin ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Wenn die inzwischen immernoch nicht auf Dich gekommen sind, ist die Tat verjährt.
Andernfalls jedoch würden Dich die Probezeitmaßnahmen ganz regulär treffen, denn das Gesetz legt ausdrücklich fest, dass diese auch anzuordnen sind, wenn die PZ inzwischen abgelaufen ist; entscheidend ist der Tattag.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Halten am rechten Fahrbahnrand

Parken auf der Fahrbahn

Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen