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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bodoarnold
29.03.2008, 23:59 Uhr

Schilderfolge Parken mit Parkschein -> eingeschränktes Halte

Habe heute am Samstag nach einer Folge von "Parken mit Parkschein" und "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" auf hinter dem letzten Schild geparkt ohne Parkschein und ein Knöllchen kassiert. Gilt das "Parken mit Parkschein" auch nach nach dem Schild "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" am Samstag?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
30.03.2008, 07:53 Uhr

Ja, das gilt

Hallo,

ja, sofern das Parken mit Parkschein nicht aufgehoben wird, gilt es auch außerhalb der Gültigkeitszeit des eingeschränkten Halteverbots.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Kleinkrafträder

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Mofas und Krankenfahrstühle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

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Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm