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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern emilo
08.03.2008, 18:05 Uhr

NL Führerschein in BRD entzogen...jetzt große Probleme

Ich bin Deutscher,lebe in den Niederlanden,habe dort auch meinen Führerschein erworben.
Mir wurde in Deutschland die Fahrererlaubnis entzogen (Alkohol am Steuer u.Unfall ohne Personenschaden).
Per Gerichtsurteil wurde mir die Fahrerlaubnis für 10 Monate untersagt.
Im Führerschein wurde ein Anhang geheftet mit dem Vermerk : Fahrverbot endet am 06.03.08,weiterhin stand, dass das Fahrverbot für Deutschland so lange bestehen bleibt, bis die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis für Deutschland wieder erteilt.
Mein Anwalt kann mir nicht sagen,welche Behörde für diesen Vermerk zuständig ist.
Wer kann mir weiterhelfen?

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08.03.2008, 19:58 Uhr

zu: NL Führerschein in BRD entzogen...jetzt große Probleme

Also für gewöhnlich ist das Straßenverkehrsamt Deines Wohnsitzes für Dich und Deine Fahrlaubnis zuständig.
Da Du aber in Holland wohnst, denke ich mal, ist das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit Deiner Sache betraut und ich würde mich dort danach erkundigen.
Andererseits sind die ja eigentlich nur für Deutsche Fahrerlaubnisse zuständig.

Es gibt da aber so ein EU-EDV-System, was zukünftig, oder vielleicht jetzt schon alle Führerscheine Europas registrieren soll, ob es da auch eine EU-Behörde gibt ist mir nicht bekannt.

Wie Du siehst ist das nicht so ganz einfach herauszufinden wer für Deutsche mit ausländischer Fahrerlaubnis zuständig ist.

Ich würde mit der Suche hier beginnen:

Kraftfahrtbundesamt http://www.kba.de/

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- am Ende des Radwegs anhält

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte

Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

51 km/h

61 km/h

81 km/h