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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jannemann
01.03.2008, 21:44 Uhr

Taxi Zeichen mit Zusatzschild

Hallo!

Welche Bedeutung hat das Taxi Zeichen (229) mit dem Zusatzschild "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" (Z 1053-30)

Bedeutet das, dass die Taxen in den gekennzeichneten Flächen parken dürfen, oder jeder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
02.03.2008, 00:59 Uhr

zu: Taxi Zeichen mit Zusatzschild

Hmm... Meiner Meinung bezieht sich das Zusatzzeichen auf das Haltverbot im 229; denn für die Taxe gilt es ja nicht!
Wenn also dort gekennzeichnete Parkflächen sind, würde ich mal behaupten, daß ich dort mit meinem Kfz parken darf!

Aber wie gesagt: "Meine Meinung!" Kann auch anders sein!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken