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20.02.2008, 20:54 Uhr

Deutscher Führerschein in Spanien

Ich habe noch einen 1989 ausgestellten grauen Führerschein. Ist dieser in Spanien gültig? Habe gehört, dass man dort schon den neuen Plastikführerschein benötigt. Sonst zahlt man eine Strafe. Ist das richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.02.2008, 22:18 Uhr

zu: Deutscher Führerschein in Spanien

Ob es inländische Strafen dafür gibt, dass man die Plastikkarte nicht hat, wird Dir hier keiner sagen können.
Grundsätzlich ist eine deutsche Fahrerlaubnis in Spanien gültig, auch wenn der Führerschein selbst noch nicht in Plastik ist.
Ein Fahren ohne FE kann Dir also nicht zur Last gelegt werden; höchstens, sollte es denn soetwas geben, ein Bußgeld wegen des Formats, aber das kann ich mir kaum vorstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.02.2008, 00:58 Uhr

zu: Deutscher Führerschein in Spanien

Spanien erkennt den grauen lappen natürlich an. Allerdings kann es bei Kontrollen durch etwas jüngere Polizisten schon mal vorkommen, dass es etwas länger - und einiges gutes Zureden von deren älteren Vorgesetzten auf der Wache - braucht, um sie davon zu überzeugen, dass es sich um eine ältere Form von deutscher Fahrerlaubnis und nicht lediglich um einen Filmvorführerausweis der Landesbildstelle handelt.

Ein EU-Kartenführerschein ist bekannter.

Wenn Du allerdings heute in Spanien dauerhaft lebst, könnte es sein, dass die Registrierung Deiner Fahrerlaubnis bei den örtlichen Behörden erforderlich ist. Das wäre vor Ort zu erfragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Zum rechten Fahrbahnrand schauen