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Das FAHRTIPPS-Forum
 apmz
15.01.2008, 20:09 Uhr
Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz
In Deutschland wurde mir FS wegen Promille entzogen, die Sperrfrist ist lange abgelaufen ca 4 Jahre u. ein Erwerb nur mit MPU möglich. Ich verlasse jetzt Deutschland, werde in der Schweiz leben und arbeiten.
Nun meine Fragen:
1. Ist es richtig: der FS D ist ein EU Führerschein.
Mir wurde die Fahrerlaubnis in D entzogen, jedoch nicht in den anderen EU Ländern. Also müsste mir demnach der EU Führerschein ausgehändigt werden, allerdings mit der Kenntnis, dass ich für D keine Fahrerlaubnis besitze u. demzufolge ich auf das Fahren in D verzichte, oder?
2. Der EU Führerschein hat in der Schweiz keine Gültigkeit, mit der Verlegung meines Wohnsitztes dorthin, müsste ich doch den Schein in einen schweizerischen FS umschreiben lassen können.
3. Nun hat jedoch der schweizer Führerschein in der EU nur bedingt Gültigkeit, z.B. als Tourist in Italien. D.h. ich dürfte als Tourist z.B. in I oder A einen PKW führen, oder
Wer hat Erfahrung und kann mir aus dieser Verwirrung helfen?

 to
15.01.2008, 20:39 Uhr
zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz
1) Falsch
Die Mitgliedsstaaten der EU respektieren lediglich die FE der anderen Mitgliedsstaaten.
Wenn Dir also der austellende Mitgliedsstaat die FE entzieht, dann hast Du überhaupt keine FE mehr.
2) Umschreiben könnte man nur eine bestehende FE. Du musst in der Schweiz also eine neue FE erwerben.
3) Wenn Du denn eine Schweizer FE hättest, dann dürftest Du damit als Tourist z.B. in I oder A fahren, aber nicht in D . (wg. FE-Entzug)
 tommi501
22.01.2008, 23:54 Uhr
zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz
Wenn Dein FS in Deutschland entzogen wurde, hast Du das Recht nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen EU Land einen neuen zu erwerben. Dieser muß auch von Deutschen Behörden anerkannt werden. Die schnellste Möglichkeit ist CZ.
http://www.ifv-mpu.de
 carhol
23.01.2008, 12:17 Uhr
zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz
auszug aus dem o.a. link:
>> Für die Rechtssprechung in Ihrem Bundesland können wir leider keine Garantie übernehmen.<<
das sagt alles.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
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