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Das FAHRTIPPS-Forum
 tolu
24.11.2007, 13:34 Uhr
schwarzgetönte scheiben auch vorne?
kurze frage:
bisher glaubte ich in D düfen fahrzeuge die vorderen seitenscheiben nicht getönt haben bzw. mit folie bekleben.
nun habe ich eben einen Q7 (für outsider: audi suv) mit getönten oder geschwärtzen seitenscheiben vorne gesehen.
ist das neuerdings möglich oder hatte ich da die ganze zeit eine falsche vorstellung.
die scheiben waren recht dunkel (fahrer nur in umrissen zu erkennen). vielleicht gibt es da auch eine lichtdurchlässigkeitsgrenze etc.
wer weiss da mehr?
 Volltreffer
24.11.2007, 22:08 Uhr
zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?
Habe neulich einen im Baumarkt klauen sehen, dachte bisher auch klauen dürfe man nicht, da muß sich wohl auch was geändert haben.
 Aimee
25.11.2007, 23:19 Uhr
zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?
Tolu, laut Q7-Carconfigurator ist das nicht Serie:
wie bekannt, nur hintere Türscheibe und Seitenscheiben hinten getönt.
http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/q7/ausstat
tungsvergleich.html#extext
Zugegeben, es sieht so etwas gestückelt aus. Das ärgerte mich am Anfang bei meinem Auto auch (kein Q7 ;-)).
Je nach Tönung wird aber 30 % - 70 % des Lichts geschluckt. So wird sicher der Grund klar, warum vorne keine Volltönung zulässig ist.
Aber wie immer gilt: wo kein Ankläger, da kein Beklagter. Und wer ein Q7 fährt, der wird im Fall der Fälle sicher die Strafe für eine unzulässig angebrachte Tönungsfolie zahlen â EURO“ der Optik wegen.
Aimee
 Lambo-Benni
26.11.2007, 05:38 Uhr
zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?
@Volltreffer: Das ist seit dem 1.10.2007 erlaubt. Mittlerweile zu meinem Hobby geworden, das macht ganz schnell süchtig. Bin schon im Kleptomanenclub!
 tolu
26.11.2007, 14:27 Uhr
zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?
danke lambo-Benni für die klare antwort. ich wollte wissen, ob dies neuerdings zulässig ist.
schliesslich muss ich mit der folie drauf dan auch mal zu einem tüv ternmin (spätestens nach 3 jahren).
 Lambo-Benni
26.11.2007, 18:02 Uhr
zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?
Nein, nicht falsch verstehen...
Ob das mit der Folie erlaubt ist weiß ich nicht!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?
Überweg frei lassen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind
Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird
Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten
Nötigenfalls herunterschalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte
Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?
Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung
Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren
Sie müssen vor dem Bahnübergang warten
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