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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manu0815
22.11.2007, 16:48 Uhr

2 Vergehen in der Probezeit

Servus,
Ich habe vor ca. 18 Monaten einen Unfall gebaut mit Alkohol,musste eine Nachschulung besuchen,6 Monate Sperre gehabt,Führerschein wiedererlangt.Vor 2 Tagen wurde ich geblitzt mit ca. mind. 23 Km/h Überschreitung in der 50er Zone..Meine Frage was kann auf mich zukommen?Danke schonmal für Antworten
mfg

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22.11.2007, 17:02 Uhr

zu: 2 Vergehen in der Probezeit

Hallo, willkommen im Forum.
Sollte nun tatsächlich ein Bußgeldbescheid über einen A- Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h) rechtskräftig werden, wird die Fahrerlaubnisbehörde in absehbarer Zeit eine MPU von Dir fordern.

Sollte diese nicht bestanden werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Grundlage dafür ist § 2a Abs. 5 S. 5 StVG.

Auf die MPU solltest Du Dich frühzeitig und sorgfältig vorbereiten, damit diese bestanden werden kann.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch bestimmte Medikamente

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Durch Übermüdung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?

Mit starken Regenschauern

Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken

Mit verschmutzter Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Sie müssen warten

Die Straßenbahn muss warten