
|
Das FAHRTIPPS-Forum
 K3HLIM
07.07.2007, 10:21 Uhr
Unfall in der verlängerten Probezeit - Folgen?
Hallo,
vorab: ich bin in der verlängerten Probezeit.
Nun hatte ich am 16.5.2007 einen Kontakt mit der Leitplanke auf der Autobahn. Andere Fahrzeuge oder Personen waren nicht beteiligt.
In dem Bußgeldbescheid steht nun drin:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
Tatsache war, dass ich auf die Autobahn aufgefahren bin und mit den Hinterrädern (Auto hatte Heckantrieb) auf die weiße Begrenzungslinie gekommen bin und beim Beschleunigen das Heck ausbrach. Zuvor hatte es noch geregnet, als ich fuhr allerdings nicht mehr, da war schon wieder die Sonne da.
Als ich, als der Wagen ausgebrochen ist, kurz auf den Tacho geschaut habe, stand der bei 50-60 km/h, was angesichts einer normalen Autobahnauffahrt ohne irgendwelche Wahrschilder selbst bei nasser Straße nach meinem befinden keine "unangepasste" Geschwindigkeit ist, vor allem, da ich ja schon am Beschleunigen war und somit die Kurve, die ja, wenn dann gefährlich ist, langsamer gefahren sein muss.
Weiterhin steht in dem Bußgeldbescheid, dass ich eine Geldbuße von ca. 100 Euro zahlen soll und 3 Punkte in Flensburg erhalte.
Nun würde ich gerne wissen, was der Unfall hinsichtlich meiner Probezeit bewirkt bzw. ob man dagegen angehen kann mit aussicht auf Erfolg, da ich ja so gesehen nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen habe, da dort ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht und ich ja schließlich auch beschleunigen muss, wenn ich auf die Autobahn auffahren möchte.
Hoffe auf gute Ratschläge.
Viele Grüße

 durbanZA
07.07.2007, 13:23 Uhr
zu: Unfall in der verlängerten Probezeit - Folgen?
Nun, "dagegen angehen" kannst Du natürlich immer, aber wie Kahleberger bin ich der Meinung, daß die Erfolgsaussichten gering sind.
Wenn Dir beim Beschleunigen das Heck aus bricht, wird es schwer sein zu argumentieren, daß Deine Geschwindigkeit angepasst war.
» da ich ja so gesehen nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen habe, da dort ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht «
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist nicht relevant, denn auch die könnte nicht angepasst sein. Du hast tatsächlich gegen Verkehrsregeln verstoßen, nämlich gegen § 3 Abs. 1 StVO:
» Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. «
Der Vorwurf wird nur schwer auszuräumen sein.
Der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit ist ein A- Verstoß und daher probezeitrelevant.
Wenn Du also bereits ein Aufbausemianr absolviert hast, erreichst Du sozusagen nun die "nächste Stufe", die Konsequenzen sind allerdings aushaltbar:
Du wirst in nächster Zeit das Angebot bekommen, an einer verkehrspsychologischen Beradtung teilzunehmen, wodurch Du zwei Punkte im VZR tilgen könntest.
Das Angebot ist freiwillig.
Du mußt also den Nutzen und die Kosten abwägen: Das Angebot, so schnell 2 Punkte abzubauen, hat man nicht so oft. Desweiteren wirkt sich die Teilnahme nicht negativ aus, wenn irgendwann mal ein Fahreignungsgutachten erforderlich sein sollte.
Wenn Du aber bald aus der PZ raus bist und Du nicht vorhast, weiterhin Punkte zu sammeln, lohnt es sich nicht unbedingt.
Also: Freiwilliges Beratungsgespräch- that's it.
Allerdings mußt Du beachten, daß das der allerletzte Warnschuß war: Beim nächsten A- Verstoß innerhalb der Probezeit wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Passende Artikel bei amazon.de:
| |  | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 |  | | |  | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|